Nachfolgend aufschlussreiche Informationen für unsere Mitbürger:

Wichtige Informationen zum Ärztlichen - Notfalldienst:

Verhaltensregeln - Wie melden Sie einen Notfall?
Bitte ruhig bleiben und den Notfall möglichst konzentriert und nach folgendem Schema melden:

Wichtig: Das Finden erleichtern
Dem Arzt das Auffinden Hauses, der Wohnung oder der Unfallstelle erleichtern; insbesondere bei Nacht (z. B. Einweisen, Beleuchten der Hausnummer oder ähnliches).

Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?

Allgemeiner Hinweis: Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum
Lebensretter werden.


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Impfen oder nicht? dieses Thema ist derzeit wieder sehr aktuell!

Entscheidungshilfe zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln

Masern-Ausbrüche

 Masern – eine der ansteckendsten Krankheiten – werden durch Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) und Sekrete aus Nase oder
Rachen übertragen.
Aufgrund von Impflücken vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen.

Impfen

 Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Die Ständige Impfkommission
(STIKO) entwickelt die in Deutschland als wissenschaftlicher Standard akzeptierten Empfehlungen.

In den derzeit aktuellen "Corona-Zeiten" sollten alle die Empfehlungen der ständigen Impfkommission annehmen und sich gegen
Corona impfen lassen, derzeit sollte jeder bisher 3 x Geimpfte die 4. Impfung nutzen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Hausarzt.


Grippewelle

 Für die Einschätzung der Influenzasituation werden verschiedene Datenquellen zusammen bewertet und wöchentlich sowie am Ende jeder
Influenzasaison auf der RKI- Internetseite der Arbeitsge­meinschaft Influenza veröffentlicht. Durch GrippeWeb trägt auch die
Bevölkerung Daten bei.
 


 

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Alzheimer – Informationen zur Erkrankung


Gedächtnisstörungen haben zahlreiche Ursachen, Alzheimer ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Ein Nachlassen der Merkfähigkeit ist deshalb keinesfalls
mit der Diagnose Alzheimer gleichzusetzen. Es sollte aber zum Anlass genommen werden, den Arzt aufzusuchen, um zu klären, ob überhaupt eine Störung
vorliegt, welche Ursache sie hat, und sie gegebenenfalls zu behandeln.


Um nur wenige Beispiele zu nennen, können z. B. Ablagerungen in Blutgefäßen, die das Gehirn versorgen, schlechte Blutzuckerwerte, Vitaminmangel,
Schilddrüsen- und Nierenerkrankungen, Stress, Schlafstörungen und Suchterkrankungen die Merkfähigkeit beeinträchtigen, ohne dass eine Alzheimer-
Erkrankung vorläge.
Nicht zuletzt ist auch das Alter als solches hier zu nennen. Denn in einem gewissen Umfang ist es völlig normal, dass die geistige Leistungsfähigkeit
mit den Jahren nachlässt.

Aus diesem Grund wird zunächst eine Reihe von psychischen Tests durchgeführt, um die geistige Leistungsfähigkeit und die vorliegenden
Einschränkungen genau zu erfassen. Zusätzlich wird der Arzt eine vollständige körperliche Untersuchung vornehmen, um mögliche Ursachen der
Beschwerden aufzuspüren. In der Regel werden dabei auch apparative Verfahren zum Einsatz kommen. Etwa könnten das die Ultraschalluntersuchung
von Blutgefäßen oder die Untersuchung des Gehirns mit Magnetfeldern, die so genannte Kernspintomographie, sein.
Auch Blutuntersuchungen werden selbstverständlich in diesem Zusammenhang erfolgen.

Die Diagnose Alzheimer kann – von seltenen erblichen Formen der Erkrankung abgesehen – streng genommen nur durch die Entnahme einer
Gewebeprobe aus dem Gehirn gesichert werden.
Eine solches Vorgehen verbietet sich allerdings in fast allen Fällen. Deshalb wird die Krankheit diagnostiziert, indem alle anderen denkbaren Ursachen
der geschilderten Beschwerden ausgeschlossen werden.
Erst wenn keine alternative Erkrankung mehr in Frage kommt, gilt die Krankheit als nachgewiesen.

Ein langer Weg zur sicheren Diagnose

Die Diagnose Alzheimer zu stellen, ist schwierig und braucht Zeit. Zwar können bestimmte Symptome und der Verlauf der Beschwerden auf Alzheimer
hinweisen, doch gibt es eine Vielzahl anderer Erkrankungen, die zu ähnlichen Krankheitszeichen führen können und ausgeschlossen werden müssen.

Die Diagnose „Alzheimer“ ist also eine so genannte Ausschlussdiagnose. 

Eine Ausnahme bilden Alzheimer-Fälle, die auf bestimmte Veränderungen am Erbgut der Betroffenen zurückgeführt werden können. Sie sind durch
einen genetischen Test nachzuweisen, doch machen sie nur weniger als 5% aller Fälle aus.

 Quelle: www.alsheimer.de

Die Alzheimer-Krankheit

Die Alzheimer-Krankheit ist eine fortschreitende, unheilbare Gehirnstörung mit unbekannter Ursache. Zu den Symptomen dieser Erkrankung zählen
Gedächtnisverlust, Verwirrtheit und Desorientierung. Dazu kommen Veränderungen des Wesens, ein beeinträchtigtes Urteilsvermögen und der
Verlust der Sprachfähigkeit. Alzheimer verläuft immer tödlich und ist die häufigste Form irreversibler Demenz.

Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen leiden derzeit in Deutschland an der Alzheimer-Krankheit. Für das Jahr 2050 wird mit 3 Millionen
Erkrankten gerechnet.
Jedes Jahr sind mehr als 200.000 Menschen von der Diagnose Alzheimer betroffen. Man vermutet, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt.
Alzheimer ist im Wesentlichen eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Während nur 3-4 Prozent bei den 70-75-Jährigen betroffen sind,
steigt die Häufigkeit der Erkrankung mit zunehmendem Alter an. Bei den über 90-Jährigen sind mehr als ein Drittel erkrankt.



   
Welt - Alzheimertag jährlich am 21. September  - in Gedanken an 35 Millionen Menschen!

 

Weltweit sind schätzungsweise 35 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen. In jeder Nation erhöht sich die Zahl der Alzheimer-Kranken mit
steigender Lebenserwartung. Die Alzheimer-Krankheit wird in tragischer Weise normal. Schätzungen gehen davon aus, dass 2030 schon 66 Millionen
und 2050 bereits 115 Millionen Menschen von einer Demenz-Erkrankung betroffen sein werden.

Die Alzheimer-Krankheit hat eine lange Geschichte. Der Name wurde Anfang des frühen 20. Jahrhunderts geprägt, als der Neurologe Alois
Alzheimer den Symptomkomplex 1906 erstmals beschrieb. Wir hoffen, dass wir im 21. Jahrhundert helfen können, eine Heilungsmöglichkeit zu finden.
Auch wenn die Ursachen der Alzheimer-Krankheit noch unbekannt sind, gibt es zwei deutliche krankheitsbedingte Kennzeichen, die sich im Gehirn von
Alzheimer-Kranken zeigen. Es sind unterschiedliche Eiweißansammlungen, so genannte amyloide Plaques und Fibrillen.


Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an die
ALZHEIMER FORSCHUNG INITIATIVE E.V. Kreuzstraße . 34 - 40210 Düsseldorf wenden:
Telefon: 0800 / 200 400 1

info@alzheimer-forschung.de
www.alzheimer-forschung.de

Mehr gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit für Demenzkranke
Alzheimer-Patienten werden bei uns noch immer nicht ausreichend versorgt. Politik und Krankenkassen sind gefordert, endlich die im Gesetz
garantierte ambulante und stationäre Betreuung einschließlich der Rehabilitation geriatrischer Patienten bundesweit sicherzustellen“, forderte s.Zt.
die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Cornelia Goesmann,  zum Welt- Alzheimertag (21.09.). Demenzerkrankungen müssten viel
stärker gesamtgesellschaftlich wahrgenommen werden. „Wir dürfen die Probleme des langen Lebens nicht länger verdrängen und müssen
denjenigen, die bei der Pflege Alter und Dementer Schwerstarbeit leisten, höchste Anerkennung zollen“, sagte Goesmann. Die Aufwertung aller
Tätigkeiten bei der Pflege dementer Mitbürger sei längst überfällig.

Etwa 30 Prozent der Demenzkranken werden von Familienangehörigen betreut. „Die Versorgung Schwerstkranker und Verwirrter bringt
körperliche wie psychische Höchstbelastungen mit sich.“

Um Demenzkranken ein möglichst langes selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen, müssten dringend die ambu­lante Pflege, teilstationäre
Angebote und betreute Wohngruppen stärker ausgebaut werden, forderte die BÄK- Vizepräsidentin. Die Kosten für die Betreuung von Kindern,
Kranken und alten Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung
sollten zukünftig voll steuerlich absetzbar sein.

„Auch eine beitragsfreie Krankenversicherung sollte nicht nur für diejenigen Elternteile gelten, die sich ausschließlich der Kindererziehung widmen,
sondern auch für die Familienmitglieder, die sich ausschließlich für die Pflege ihrer Angehörigen einsetzen“, forderte Goesmann.

Quelle:   www.bundesaerztekammer.de 

 
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Aktuelles  -

Sonnenschutz nach Hautkrebs: Ohne Risiko ins Freie?

Aktuelles Thema: Was Hautkrebspatienten beim Schutz vor UV-Strahlung beachten müssen

Sonnenstrahlung ist ein Risikofaktor für die verschiedenen Formen des "hellen" Hautkrebses. Auch für die Entstehung des "schwarzen" Hautkrebses,
des malignen Melanoms, gilt UV-Strahlung heute als Mitauslöser. Die meisten Menschen kennen die Experten-Empfehlungen zum Schutz vor
UV-Strahlung: die Haut langsam an Sonne gewöhnen und Sonnenbrände vermeiden, auf Lichtschutz durch Kleidung oder Kosmetika achten und auf das
Sonnenstudio möglichst verzichten. Wie sieht es aber aus, wenn man bereits an einem Melanom oder einem anderen Hautkrebs erkrankt war?
Muss man sich Sorgen wegen weiterer UV-Belastung machen? Oder ist es egal, wie man sich verhält, weil die Haut sowieso schon geschädigt ist?
Anhand einer aktuellen E-Mail-Anfrage erläutert der Krebsinformationsdienst, ob sich die Empfehlungen zum Sonnenschutz für Patienten nach einer
Erkrankung von denen für Gesunde unterscheiden.

Quelle:  

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Selbstmedikation Möglichkeiten und Grenzen

Sich mit Medikamenten ohne ärztlichen Rat selbst zu versorgen, ist nur in bestimmten Fällen angeraten und nur dann
gefahrlos, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Die wichtigsten Regeln
Viele sind bei der Selbstmedikation auf die (anfängliche) Beratung eines Arztes angewiesen. Nehmen Sie mehrere Medikamente ein, ist ebenfalls die
Rücksprache mit dem Hausarzt angeraten, um gefährliche Wechselwirkungen auszuschließen
.

Selbstmedikation setzt voraus, dass Sie

  • die Symptome richtig deuten,
  • über die Wirkungsweise eines Medikaments ausreichend informiert sind und
  • wissen, wann ein Arztbesuch unumgänglich ist.

Beachten Sie die folgenden Grundregeln:

  • Halten Sie stets genau die Anwendungs- und Dosierungsanweisungen ein.
  • Studieren Sie die Packungsbeilage und fragen Sie ggf. Ihren Arzt oder Apotheker.
  • Lassen Sie die gegenseitige Verträglichkeit verschiedener Wirkstoffe überprüfen.
  • Verlangen Sie in der Apotheke ein speziell auf Ihre Symptome ausgerichtetes Medikament.

Grenzen der Selbstbehandlung

Sehen Sie von einer Selbstmedikation ab, wenn

  • das Medikament rezept- oder apothekenpflichtig ist,
  • ein Symptom oder eine Erkrankung erstmalig auftritt,
  • Symptome sich nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen bessern,
  • Symptome sich verschlimmern oder neue hinzukommen,
  • die gleiche Erkrankung in kurzen Abständen immer wieder auftritt,
  • der/die Patient/in schwanger oder ein Kind ist.

Besonders die unkontrollierte Anwendung von Schlafmitteln, Antibiotika bzw. Psychopharmaka kann fatale Folgen haben. Von der Selbstmedikation sollten
diese Medikamente deshalb grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Auszug aus einem Bericht der DAK  unter :  http://www.barmer-gek.de/

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Tipps zum Umgang mit Pollenallergie - So lindern Sie die Beschwerden

Fließschnupfen, juckende Augen, Abgeschlagenheit: Die Symptome der Pollenallergie sind leider für Millionen Deutsche tägliche Begleiterscheinungen
des Frühlings.

Wenn im Frühjahr die Natur zu neuem Leben erwacht, ist das nicht für alle ein Grund zur Freude. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leiden an
einer Pollenallergie.
Vor allem, wenn es viele Wochen lang richtig kalt war und dann plötzlich wärmere Temperaturen einsetzen, scheint die Pflanzenwelt förmlich zu explodieren.
Dann zeigen sich die Anzeichen der Pollenallergie sehr schnell und führen zu den typischen Beschwerden.

Pollenallergie oder Erkältung?

Da die Symptome der Pollenallergie denen einer Erkältung (Homepage BEK) stark ähneln, ist es mitunter gar nicht so leicht, beide voneinander zu
unterscheiden.
Beide führen zu tränenden Augen, Abgeschlagenheit, verstopfter und/oder laufender Nase. Aber einige Anhaltspunkte helfen Ihnen dabei, die
Ursachen voneinander zu unterscheiden. Bei einer Pollenallergie

  • halten die Beschwerden deutlich länger an,

  • werden die Anzeichen im Freien stärker,

  • spüren Sie bei Regen eine Verbesserung der Symptome.

Sicherheit über das Vorliegen einer Pollenallergie gibt Ihnen der so genannte Prick-Test, bei dem kleine Mengen verschiedener Allergene direkt in die
Haut geritzt werden. Diesen Test führen Allergologen durch. Den entsprechenden Arzt finden Sie in unserer Arztsuche (Homepage BEK).

Pollenallergie – und jetzt?

Wenn feststeht, dass Ihre Symptome einer Pollenallergie zuzuschreiben sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Ihre allergischen Beschwerden
deutlich lindern können.

1. Behandlung der Pollenallergie durch die Hyposensibilisierung

Bei vielen Menschen schlägt eine spezielle Form der Behandlung der Pollenallergie an: die Hyposensibilisierung. Das Prinzip besteht darin, den Körper
über einen langen Zeitraum allmählich an die Allergie auslösende Substanz zu gewöhnen und dadurch die Reaktion beim Zusammentreffen zu verringern
oder ganz auszuschalten.
Die Hyposensibilisierung dauert drei Jahre, aber der Aufwand lohnt sich: Vor allem, wenn sie schon bei den ersten Anzeichen einer Pollenallergie erfolgt,
stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Therapie sehr gut.

2. Medikamente zur Behandlung der Pollenallergie

In der Apotheke erhalten Sie verschiedene, auch rezeptfreie, Medikamente, die bei den Anzeichen einer Pollenallergie helfen. Die meisten davon sind
sogenannte Antihistaminika, die die Reaktion des Körpers auf das Allergen abschwächen. Abhängig davon, ob nur einzelne Schleimhäute wie Augen oder
Nase beeinträchtigt sind oder aber der gesamte Körper, werden sie in Tropfen-, Spray- oder Tablettenform gereicht.

3. Maßnahmen gegen die Pollenallergie, die Sie selbst ergreifen können

Auch durch eine bewusste Lebensweise lassen sich die Symptome der Pollenallergie lindern. Achten Sie darauf, dass Sie

  • Aktivitäten im Freien möglichst auf die pollenarmen Tageszeiten legen (Stadt: morgens, Land: abends)

  • bei geschlossenem Fenster schlafen oder die Fensteröffnung mit einem speziellen Pollengitter versehen

  • vor dem Schlafengehen Ihr Haar waschen

  • die Kleidung des Tages nicht im Schlafzimmer verwahren

Sie sind Allergiker und möchten mehr über den Umgang mit der Pollenallergie erfahren? Ihre Barmer GEK unterstützt Sie mit ausführlichen
Informationen und Tipps, die Sie zum Beispiel in unserem Ratgeber "Heuschnupfen - Was hilft?" finden. Auch bei der Suche nach einem Facharzt
helfen wir Ihnen gern weiter - sprechen Sie uns jederzeit an!

Qualitätssicherung:

  • Dr. Utta Petzold, Fachärztin für Dermatologie

Quellen:

 

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Informationen und Hinweise zum Nichtraucherschutz

Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen
Lebens ein konsequentes Rauchverbot. Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den
Gefahren des Passivrauchens zu verbessern. Wichtig ist es dem Gesetzgeber auch, dass vor allem in Gesundheitseinrichtungen klare
Regelungen bestehen.

Darf ich in Krankenhäusern rauchen? Gilt das Rauchverbot auch in Justizvollzugsanstalten? Und wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung
des Gesetzes?
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft, ab dem 1. Juli 2008 gilt  es auch für die
Gastronomie.
„Das Gesetz bringt den Nichtraucherschutz in diesem Land ein großes Stück voran. Damit sich jeder Bürger davon überzeugen kann, gibt
mein Haus nun eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen zum Gesetz heraus“, betont der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann. Das Land hat eine 60 Seiten starke Broschüre herausgegeben. Diese umfasst die wichtigsten Fragen und Antworten,
den kompletten Gesetzestext, die Begründung zum Regierungsentwurf und stellt die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ vor.
 
weitere Informationen unter:  
 www.gesundheit.nrw.de/content/e5231/e5256     

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Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy
Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen eingesetzt. Handys erzeugen diese Felder beim Telefonieren direkt am Kopf. Zur Zeit gibt es bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Vorsorge ist jedoch sinnvoll, weil es noch offene Fragen über die möglichen gesundheitlichen Wirkungen der Felder gibt. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt aus Gründen der Vorsorge deshalb auch, die Exposition durch elektromagnetischen Felder so gering wie möglich zu halten. siehe auch:  www.bfs.de/de/elektro      
weitere Informationen: http://www.neuegrippe.bund.de/

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Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) Zeckenalarm!  - bleibt auch für  in diesem Jahr  nach wie vor akut!

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, ist eine infektiöse Viruserkrankung, deren Erreger hauptsächlich durch Zeckenstiche übertragen werden. Infektionsgefahr besteht vom Beginn der ersten Frühlingswärme bis in den Spätherbst. Den besten Schutz bietet eine Impfung.

Risikogebiete
I
n Deutschland sind besonders der Schwarzwald, der Bayrische Wald und der Odenwald Gefährdungsgebiete. Außerhalb Deutschlands sind Österreich, Osteuropa bis nach
Sibirien betroffen.

Eine aktuelle Karte über die Risikogebiete finden Sie unter dem Stichwort "FSME" auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI).  www.rki.de

Erkrankung

Die Virusinfektion kann die Hirnhaut, das Hirngewebe, die Nervenwurzel oder das Rückenmark betreffen. Die Infektion zeigt sich zwischen drei und acht Tagen nach dem
Zeckenbiss durch Kopf- und Gliederschmerzen. Zusätzlich möglich sind Fieberschübe.

Als Komplikation kann es zu Gehirnentzündung, Hirnhautentzündung, Rückenmarkentzündung oder Kombinationen daraus kommen. Zwischen 1 und 2 Prozent der Krankheitsfälle
enden tödlich.

Schutz durch Impfung

Antibiotika helfen nicht. Neben einem generellen Schutz vor Insektenstichen bietet die Impfung die beste Sicherheit. Möglich ist diese ab dem ersten Lebensjahr. Geimpft wird
in folgendem Rhythmus:

An der Impfstelle kann eine leichte Rötung auftreten und es kann zu erkältungsähnlichen Beschwerden kommen. Diese klingen in der Regel aber innerhalb von 72 Stunden wieder ab.
Schutzdauer 

Nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter Erstauffrischung beträgt der Schutz für 12- bis 49-Jährige fünf Jahre und für alle anderen Altersgruppen drei Jahre.
Schutz für gefährdete Personen     -    
Empfohlen wird die Impfung

Personen, die in Risikogebiete außerhalb Deutschlands reisen. 
Quelle: www.bek.de

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NOROVIREN- INFEKTION

In Deutschland grassiert derzeit wieder ein hoch ansteckender Magen-Darm-Erreger, das Norovirus. Da die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt, ist über diesen
Ansteckungsweg eine schnelle Verbreitung des Virus möglich. "Wer eine Ansteckung vermeiden will, sollte besonders auf Hygiene achten", rät Dr. Karin Wagemann vom
AOK-Bundesverband. "Da das Virus am häufigsten durch direkten Kontakt zu Erkrankten oder indirekt über Kontakt in beschmutzten Toiletten oder auch das Anfassen
beschmutzter Gegenstände wie Waschbecken und Türgriffe übertragen wird, sollte man auf sorgfältiges Händewaschen achten und den Kontakt zu Erkrankten möglichst meiden",
erläutert die Ärztin.
Weitere Einzelheiten, Erläuterungen und Anregungen hierzu bei:
Quelle: www.aok.de


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Organspende:

Ein Ausweis, der Klarheit schafft. Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.
weitere Informationen erhalten Sie unter: www.organspende-info.de  

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Regelungen zu Patientenverfügungen: endlich Rechtssicherheit!

Seit 1. September 2009 gelten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung. Dazu erklärt die damalige Bundesgesundheits-
ministerin Ulla Schmidt:
"Ich bin sehr froh, dass nun endlich Rechtssicherheit besteht. Menschen müssen in allen Phasen ihres Lebens selbstbestimmt entscheiden können.
Mit dem Gesetz ist sicher gestellt, dass der Wille der Patientin oder des Patienten auch dann entscheidend ist, wenn sie oder er sich nicht mehr selbst äußern kann."

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Mit einer schriftlichen
Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie
nicht mehr selbst entscheiden können. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des
Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter daran gebunden.
Die neue gesetzliche Regelung stellt auch für den Fall, dass keine Patientenverfügung vorliegt oder die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht für die eingetretene
Situation gelten, den Patientenwillen in den Mittelpunkt.

Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre enthält
auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen. Zudem bietet das Bundesministerium der Justiz in der
Broschüre "Betreuungsrecht" u.a. Hinweise, wie Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten bestellen, der anstelle einer Betreuerin oder eines Betreuers handelt
(Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock).
Pressemitteilung des BMJ

                                                                           
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Vorsorge und Fitness leicht gemacht
Regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Zeit für Entspannung - das ist wichtig, um bis ins hohe Alter fit und gesund zu bleiben. Aber wie all
dies in einen hektischen Alltag integrieren? Es gibt viele einfache Dinge, die Körper und Geist gut tun. Wir geben praktische Tipps, wie Sie gesundheitsbewusst leben können,
ohne auf Genuss und Spaß zu verzichten.
Quelle: www.bek.de
                                                                     
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Wichtige Informationen betreffend Herzinfarkt etc.:
Jährlich mehr als 170.000 Menschen sterben laut Deutscher Herzstiftung in Deutschland an den Folgen des Herzinfarkts. Ein wesentlicher Grund für die hohe Sterberate:

Die Betroffenen rufen zu spät den Rettungswagen. Die Zeit zwischen Infarkt und Krankenhausbehandlung (Prähospitalzeit) hat sich mittlerweile auf 190 Minuten verlängert.
Um dem Infarkt und anderen Herzerkrankungen vorzubeugen, bietet die AOK Programme zur Gesundheitsvorsorge an. Für Patienten, die bereits einen Herzinfarkt hatten
oder an der Koronaren Herzkrankheit leiden, gibt es das neue Disease-Management-Programm (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK). Es richtet sich an Patienten, die
einen Herzinfarkt hatten, durch eine KHK bedingt mit Angina-Pectoris-Beschwerden leben oder bei denen eine Verengung der Herzkranzgefäße festgestellt wurde.

Herz-Kreislauf-Beschwerden zählen in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten. Der Herzinfarkt steht dabei an erster Stelle. Seit 1999 organisiert die World Heart
Federation mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Unesco den Welt-Herztag, um die Aufmerksamkeit auf die präventiven Möglichkeiten gegen
den Herzinfarkt zu lenken. Ansprechpartner in Deutschland ist die Deutsche Herzstiftung.
Quelle und weitere Infos:  www.herzstiftung.de

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Auch künftig noch Proteste gegen die unbefriedigenden Änderungen im Gesundheitswesen?

SIEGEN-WITTGENSTEIN – PROVINZ VOLL LEBEN

... wie lange noch?  Deswegen:  Gemeinsam auch weiterhin für eine menschliche und gute Medizin!   Das Maß ist sicherlich voll !

Stehen Sie auch weiterhin  gemeinsam mit uns Ärztinnen und Ärzten auf:
• GEGEN Rationierung, Regressdrohung, Bonus-Malus-Regelung und staatliche Zuteilungsmedizin  auf Ihrem und unserem Rücken –
  FÜR eine gute, menschliche und individuelle Medizin!
• GEGEN überbordende Bürokratie in der Praxis –
  FÜR mehr Zeit und Kraft zugunsten Ihrer Gesundheit!
• GEGEN die Vernichtung der freiberuflichen Arztpraxen –
  FÜR eine  menschliche, persönliche Medizin  durch Ärztinnen und Ärzte Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe!
• GEGEN unerträgliche Arbeitsbedingungen in Praxis und Klinik –
   FÜR qualifizierte und motivierte Ärzte    im Dienste Ihrer Gesundheit!
   Die Proteste müssen künftig solange noch weiter gehen, bis eine Änderung erreicht wird!!!

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn ein Großteil der Arztpraxen auch an künftigen Protesttagen geschlossen bleiben wird.
Der Ärztliche Notdienst ist jedoch stets gewährleistet. Informieren Sie sich durch die Telefonansage bzw. Aushang bei Ihrem Arzt.

    Patienten und Ärzte – Wir sitzen in einem Boot!            Ihre Ärzte im Siegerland