Unsere neue Homepage ist online!

Nach einiger Zeit haben wir nun endlich unsere Homepage erneuert und diese technisch und optisch auf den neusten Stand gebracht.

Wichtige Informationen zum Ärztlichen - Notfalldienst:

Verhaltensregeln - Wie melden Sie einen Notfall?
Bitte ruhig bleiben und den Notfall möglichst konzentriert und nach folgendem Schema melden:

    Wer? Nennen Sie bitte Ihren eigenen Namen und Ihre Telefonnummer.
    Wo? Geben Sie bitte Ihre Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) und - wenn nötig - eine Wegbeschreibung mit markanten Punkten an.
    Was? Schildern Sie, was passiert ist! Welches Krankheitsbild ist zu erkennen (Bewußtlosigkeit, starke Schmerzen, Kreislaufschwankungen, Verbrennung oder dergleichen)?
    Wann? Teilen Sie bitte mit, wann der Notfall eingetreten ist.

Wichtig: Das Finden erleichtern
Dem Arzt das Auffinden Hauses, der Wohnung oder der Unfallstelle erleichtern; insbesondere bei Nacht (z. B. Einweisen, Beleuchten der Hausnummer oder ähnliches).
Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?

    lassen Sie den Patienten nicht allein. Verändert sich sein Zustand erheblich, wird er z.B. bewusstlos, melden Sie dies erneut der Einsatzzentrale.
    Legen Sie die Medikamente bereit, die der Patient bisher regelmäßig einnimmt. Sie erleichtern damit dem Arzt den Therapiebeginn.
    Bewahren Sie Ruhe, betreuen Sie den Patienten.
    Patienten, die bereits schwere gesundheitliche Schäden aufweisen, können schnell zum Notfallpatienten werden. Informieren Sie sich beim behandelnden Arzt über individuelle Hilfe im Notfall,
    die Sie leisten können, bis der ärztliche Notfalldienst eintrifft.
    Legen Sie die Versicherten-Chipkarte bereit.

Allgemeiner Hinweis: Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum
Lebensretter werden.

Sonnenschutz nach Hautkrebs: Ohne Risiko ins Freie?

Aktuelles Thema: Was Hautkrebspatienten beim Schutz vor UV-Strahlung beachten müssen

Sonnenstrahlung ist ein Risikofaktor für die verschiedenen Formen des "hellen" Hautkrebses. Auch für die Entstehung des "schwarzen" Hautkrebses,
des malignen Melanoms, gilt UV-Strahlung heute als Mitauslöser. Die meisten Menschen kennen die Experten-Empfehlungen zum Schutz vor
UV-Strahlung: die Haut langsam an Sonne gewöhnen und Sonnenbrände vermeiden, auf Lichtschutz durch Kleidung oder Kosmetika achten und auf das
Sonnenstudio möglichst verzichten. Wie sieht es aber aus, wenn man bereits an einem Melanom oder einem anderen Hautkrebs erkrankt war?
Muss man sich Sorgen wegen weiterer UV-Belastung machen? Oder ist es egal, wie man sich verhält, weil die Haut sowieso schon geschädigt ist?
Anhand einer aktuellen E-Mail-Anfrage erläutert der Krebsinformationsdienst, ob sich die Empfehlungen zum Sonnenschutz für Patienten nach einer
Erkrankung von denen für Gesunde unterscheiden.
Quelle:   www.dkfz.de

Organspende

Ein Ausweis, der Klarheit schafft. Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.
weitere Informationen erhalten Sie unter: www.organspende-info.de

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